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Leitspruch

Elternbeirat – Allgemeines

Der Elternbeirat stellt sich vor

Der Elternbeirat unserer Grundschule besteht aus 11 Mitgliedern. Diese werden im Rahmen der Elternbeiratswahl aus der Reihe der anwesenden Eltern gewählt.

Ämter

Die Aufgaben im Elternbeirat sind verteilt.
Es gibt folgende Funktionen:

  •     Vorsitzende(r),
  •     stellv. Vorsitzende(r),
  •     Schriftführer(in),
  •     Kassenwart

Sitzungen

Die Sitzungen finden in Abständen von ca. 8 Wochen statt.


Sie sind grundsätzlich nicht öffentlich, jedoch können seit jeher sowohl die nicht zum Elternbeiratsmitglied gewählten Klassenelternsprecher, als auch die stellv. Klassenelternsprecher daran teilnehmen.


Die Schulleiterin, Frau Eva Benz-Böll, nimmt an den Sitzungen regelmäßig teil.

Bankverbindung

Kreissparkasse München Starnberg
IBAN:  DE 85 7025 0150 0017 3283 45        BIC:    BYLADEMIKMS

Die Mail-Adresse des Elternbeirates lautet: eb@ganghoferschule.de

Aufgaben

Aufgaben gemäß Art. 65 „Bedeutung und Aufgaben“ – Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)

Aufgabe des Elternbeirats ist es,

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  3. den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  5. durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2),
  6. bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag nach Art. 89 Abs. 2 Nr. 4 das Einvernehmen herzustellen,
  7. bei der Verwendung bestimmter Lernmittel nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen,
  8. im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
  9. im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
  10. bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
  11. bei Abweichungen von den Sprengel Grenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
  12. bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 mitzuwirken.
  13. Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.

An unserer Schule wirkt der Elternbeirat insbesondere mit

  •     um Schullandheimaufenthalte durch Zuschüsse zu ermöglichen
  •     bei der Vorbereitung und Bewirtung der Schulfeste
  •     bei der Bewirtung und Kontaktpflege während der Schuleinschreibung
  •     bei Informationsveranstaltungen für Eltern unserer Schule

Mitglieder

Der Elternbeirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Der Elternbeirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

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